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Abstimmungen vom 28. Februar 2016

Ethische Orientierungshilfe aus christlicher Sicht.

Der Artikel erscheint gekürzt in der Ausgabe der Februar Nummer des treffpunkt. Download

Zur Abstimmung kommen:

Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative) (Volksinitiative)

Gotthard - Zweite Röhre Strassentunnel (Referendum)

Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe (Volksinitiative)

Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln (Volksinitiative)

Link zur Website des Bundesrates zu den Abstimmungen vom 28. Februar 2015

Link zur Website des Parlaments zu den den Abstimmungen vom 28. Februar 2015

Erläuterungen zum Ethischen Dreischritt: Sehen -Urteilen - Handeln!

Zu den einzelnen Vorlagen

«Durchsetzungsinitiative»

Abstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)“. Von Thomas Wallimann-Sasaki

«Durchsetzungsinitiative»

Ausgangslage

2010 wurde mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative zum Ausdruck gebracht, dass Ausländerinnen bei bestimmten Delikten „ohne wenn und aber“ ausser Landes geschafft werden. Ohne die Umsetzung dieses Volkswillens abzuwarten, lancierte die SVP die sog. Durchsetzungsinitiative. Auf über 5 Seiten Initiativtext will sie – eher wie ein Gesetz – die Bedingungen für eine Ausschaffung für alle (!) Nicht-Schweizer noch einmal um einen langen Deliktekatalog erweitern. Insbesondere sollen auch strafbare Handlungen im Sozialversicherungsbereich, sowie zwei Bagatelldelikte (wenn innerhalb von 10 Jahren begangen) ohne Ermessensspielraum zur zwingenden Ausweisung führen. Bundesrat wie Parlament sind gegen diese Forderungen. Sie brechen – so der Bundesrat – mit den „Regeln der Demokratie“, weil sie dem Richter jeglichen Ermessensspielraum nehmen – etwas, was grundlegend zum modernen Rechtsstaat gehört. 

Orientierungspunkte

Bereits heute werden regelmässig ausländische Straftäter strikte aus der Schweiz verwiesen. Sachlich viel brisanter ist die Initiative, weil sie selbst nach zwei Bagatelldelikten zu einer zwingenden Ausweisung führt. Dies bedeutet, dass Menschen in der Schweiz, die hier als Kinder von Ausländern geboren wurden (z.B. Secondos, Ehepartner ohne Schweizer-Pass) wegen dem Vergessen einer Angabe bei der Sozialversicherung nach einem Unfall oder anderer kleineren Verfehlungen, die Schweiz verlassen müssen – ohne wenn und aber! Kosteneinsparungen etwa im Vollzugsbereich gibt es keine, da die Strafen, sofern solche ausgesprochen werden, in der Schweiz vollzogen werden. (vgl. Ausführungen von humanrights.ch)

Doch es lässt sich auch staatspolitisch fragen, ob es wirklich Sinn macht, in der Verfassung, die die Grundlagen für das Zusammenleben zum Ausdruck bringt, einen fünfseitigen Katalog von Delikten und Verfehlungen – also praktisch ein Gesetz – zu verankern! Mit einem solchen Schritt wird letztlich die Gewaltentrennung als fundamentales demokratisches Prinzip ausgehebelt, indem den Richtern gezielt Handlungsmöglichkeiten genommen wird. Sowohl die Legislative (gesetzgebende) wie auch judikative (gesetzsprechende) Instanz der modernen Demokratie werden damit um ihre eigentliche Bedeutung gebracht. Damit wird direkt die Balance der demokratischen Staatsgewalten angegriffen.

Auf der Wertebene geht es um eine Vereinfachung von Sachverhalten, die AusländerInnen pauschal und generell als Problem und unerwünscht darstellen, indem man diese schon wegen Bagatellen kriminalisiert und damit unangemessen diskriminiert. Dahinter steckt der Wunsch, angesichts grosser und ungewisser Veränderungen, einfach eine „heile Welt“ zu schaffen. Doch alle Menschen sind aus christlicher Sicht Kinder des gleichen Gottes und daher mit Respekt zu behandeln. Dies zeigt sich in christlicher Sicht nicht zuletzt auch daran, dass zuerst der Mensch und dann die Tat betrachtet wird. Die Initiative kehrt dies um: der „Sabbat“ ist ihr wichtiger als der Mensch! Auch kennt die Initiative keine Barmherzigkeit und kein Verständnis für die Vielfalt von Situationen. Auch in dieser Hinsicht widerspricht sie christlicher Haltung auch gegenüber Menschen, die Fehler machen. Auch in der allgemeinen ethischen Tradition muss jede Situation immer auch speziell angeschaut werden, damit die Menschenwürde wie auch die Solidarität mit Benachteiligten nicht verletzt werden. Man kann einer komplizierten Welt und Gefühlen von Unsicherheit und Sorge nicht mit Ausschaffen, also Wegsehen, begegnen.

 

Optionen

Die Initiative ist unchristlich! Sie verletzt durch ihre Hau-ruck-Methode nicht nur das auf demokratischen Regeln aufgebaute Staatswesen, sondern zuerst einmal die Menschenwürde – gerade auch von Menschen, die ein Delikt begangen haben. Die Unmenschlichkeit der Initiative zeigt sich aber vor allem in ihrer Ablehnung von Verhältnismässigkeit und Berücksichtigung der jeweiligen Situation. Sie reduziert das Gesetz und damit auch das Gericht auf mechanische Automatismen und zerstört damit schon fast bösartig menschliches Zusammenleben. Aus christlicher ethischer Sicht muss man nein stimmen.


(Was einem passieren kann, wenn man sich öffentlich einsetzt... - Bericht in der Neuen Nidwaldner Zeitung vom 9. Februar 2016. Download)


Gotthard - Zweite Röhre (Referendum)

In gut zehn Jahren – so der Bundesrat 2013 in der Botschaft – muss der 36jährige Gotthardautotunnel grundlegend saniert werden. Damit dies optimal gelingen kann, beantragt der Bundesrat den Bau einer zweiten Röhre (Kosten ca. 2.8 Mia Franken). Anschliessend würden beide Tunnelröhren per Gesetz nur einspurig befahrbar sein – damit dem Alpenschutzartikel Gefolge geleistet wird. Sowohl National- wie auch Ständerat stimmten zu. Da erfolgreich das Referendum ergriffen wurde, kommt es zur Abstimmung.

Der Gotthard gehört nicht nur zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen in Europa, sondern hat auch für die Anbindung des Tessins Bedeutung. Gleichzeitig führt die zunehmende Belastung durch Lastwagen- und Privat-Verkehr an die Grenzen des Erträglichen – für Bauwerke wie für Menschen. Auch zeigt sich immer deutlicher, dass die von den Gegnerinnen eingebrachten Varianten (Bahnverlad, rollende Autobahn, Sanierung ohne Vollsperrung) sowie die Kommentare aus dem zuständigen Departement auf offene Fragen hinweisen, die einen Entscheid auf der Sachebene kaum zulassen. Die Sachzwänge fallen weg.

Wie wir mit der Umwelt z.B. mit dem (Aus-)Bau von Verkehrswegen umgehen, hängt eng mit der Sorge um die Menschen zusammen. Es stellt sich die Frage, wem eine zweite Gotthardröhre nützt, welche Auswirkungen ein solcher Bau für die Umwelt und auf die Menschen im Kanton Uri und im Tessin, wie auch den Nord-Süd-Verkehr hat. Im Schutz der Umwelt und im Masshalten im Verkehr wie auch im Konsum zeigt sich letztlich, ob Mensch oder Materielles wichtiger sind. Wer davon ausgeht, dass die vom Bundesrat angedachten Rahmenbedingungen (einspurig, keine Gebühren) auch langfristig gut für die Menschen sind, stimmt eher zu. Wer die Grenzen des Erträglichen erreicht sieht, andere Varianten (auch günstigere) für ebenso machbar hält und in der Begrenzung von Verkehrsmöglichkeiten einen Beitrag zur Klimaverbesserung und für eine lebenswertere (Um)Welt sieht, stimmt Nein.


Nahrungsmittelspekulation (Volksinitiative)

Weniger als zwei Jahre nach ihrer Einreichung kommt es zur Abstimmung, ob es für Finanzinstrumente, die mit den Preisen von Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln arbeiten (und auf diese Weise Geld verdienen), strenge Vorschriften geben soll. Zu den Initiantinnen gehören nebst SP und Juso auch Hilfswerke. So unterstützt brücke – le pont das Anliegen. Bundesrat wie Parlament lehnen die Initiative ab. Die Massnahmen seien zu wenig griffig, um den Hunger in der Welt zu bekämpfen. Zudem drohe die Abwanderung von Handelsfirmen, und damit eine Schwächung der Schweizer Wirtschaft. Auch bezweifeln die Gegnerinnen einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Hunger und Nahrungsmittelpreis-Entwicklungen.

Studien zur Finanzwirtschaft verweisen auf sehr komplexe Zusammenhänge. So gibt es keinen einfachen Rückschluss, dass Spekulation mit Nahrungsmitteln den Hunger direkt verursacht. Gleichzeitig gilt aber, dass dem Ziel, möglichst mit allem schnell viel Geld zu verdienen, gerade in der Finanzwelt schnell und gerne alles andere untergeordnet wird. Auf diese Tendenz weist die Initiative hin, gerade auch, weil sie die üblichen und schon seit je gepflegten Preisabsicherungen im Nahrungsmittelbereich nicht verbieten will.

Wirtschaft muss dem Menschen dienen! Dies misst sich letztlich daran, wie es den Ärmsten geht. Finanzinstrumente, die nur und einzig um des schnellen und ausschliesslichen Gewinns willen angewandt werden, widersprechen einer christlichen Ethik. Auch ist problematisch, wenn der Nutzen einseitig im Norden anfällt, während die Menschen im Süden die Lasten von Preisschwankungen im Übermass tragen müssen.

Die Initiative wird weder die globalen Probleme lösen, noch das Spekulieren zum Schaden von Menschen verhindern. Wer sie als Zeichen sieht, dass Wirtschaften zum Nutzen aller (!) da sein muss und wir damit in unserem Land beginnen, stimmt zu. Wer die Nachteile für die einheimische (Finanz)Wirtschaft höher gewichtet, lehnt eher ab. 


Abschaffung der Heiratsstrafe (Volksinitiative)

2012 reichte die CVP die Initiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» ein. Sie will, dass die Benachteiligung von Ehepaaren sowie eingetragenen Partnerschaften bei den Steuern und Sozialversicherungen gegenüber Konkubinatspaaren abgeschafft werden. Der Bundesrat äusserte sich dazu positiv. Im Parlament wurde zudem ein direkter Gegenvorschlag zur Diskussion gebracht, der auf die Ehedefinition als Verbindung zwischen Mann und Frau verzichtet. Dieser konnte überraschend keine Mehrheit finden und schliesslich empfahlen beide Räte, obwohl sie grundsätzlich gegen die Ungleichbehandlung von Ehepaaren sind, die Initiative zur Ablehnung. Hauptgrund ist die Verhinderung der Individualbesteuerung bei einer Annahme und die Ehedefinition im Initiativtext.

Die Ungleichbehandlung in Steuerfragen und bei der AHV (max. 150% einer maximalen Einzelrente) ist Tatsache und spielt v.a. bei hohen Einkommen eine Rolle. Gleichzeitig haben bei der AHV die Ehepaare auch Privilegien, die ihnen kostenmässig mehr Vorteile bringen als die Aufhebung des Nachteils. Was die Steuern betrifft sind die Nachteile auf Kantonsebene praktisch abgebaut, bei den Bundessteuern aber eine Tatsache.

Der Respekt vor der Person fordert die Gleichbehandlung von Ehe, eingetragener Partnerschaft und Konkubinat. Gleichzeitig gilt es aber auch zu schauen, wie gross die Nutzen im Vergleich zu den Lasten in einer breiteren Sicht sind, wenn Ehepaare und andere Lebensverbindungen in Bezug auf Steuern und AHV angeschaut werden. Schliesslich gilt es, den Schlechtestgestellten solidarisch Hilfe zukommen zu lassen. Wer die Ungerechtigkeiten als zu gross betrachtet, wird zustimmen, wer sie für erträglich hält – gerade auch angesichts der Privilegien von Verheirateten – wird nein stimmen, ebenso jene, die es für unklug halten, die Ehe als Verbindung von Mann und Frau in der Verfassung festzuschreiben.